Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.
“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”
Für mich fehlt hier etwas die Einordnung, wie es denn in der Praxis aussieht einen Arzt bzw Verein zu finden, der einen darin unterstützt. Die Argumentation scheint ja zu sein, dass hierdurch ein ausreichender Zugang zu den Mitteln besteht, weswegen der Staat es nicht zur Verfügung stellen muss.
Je nachdem scheint mir dieser Weg aber erstmal weniger selbstbestimmt, als den betroffenen direkten Zugsng zu gewähren.
Ich glaube auch, dass man nicht so einfach daran kommen soll. Durch eine Sterbebegleitung wird sicherlich abgeklärt, ob die Person das wirklich möchte und es keinen anderen Ausweg gibt.
Einerseits kann ich verstehen, dass man lieber im Kreis der Familie sterben möchte, andererseits muss man vielleicht auch vor sich selbst geschützt werden.
Das beantwortet seine Frage aber halt mal so gar nicht. Ich bin mir ziemlich sicher die meisten Ärzte werden dich da ganz einfach dankend ablehnen.
Wie läuft das in der Schweiz oder in Belgien ab?
Das lässt sich relativ einfach durch eine Googlesuche beantworten. Zum Beispiel gibt es den Verein Sterbehilfe.
Außerdem wohl “Dignitas” und die “Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben”. Die machen jetzt alle kein Geheimnis aus ihrer Existenz…