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    1 year ago

    "Im aktuellen Prozess ging es ebenfalls wieder einmal um den Anklagepunkt der Volksverhetzung. Das Amtsgericht Halle sah hier keinerlei Spielraum mehr für eine Bewährung und verurteilte ihn daher zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen und zwei Nebenkläger finanziell entschädigen (einmal 1.000 € und einmal 500 €), da er zusätzlich auch wegen übler Nachrede angeklagt war. Hätte er sich von seinen Taten distanziert oder glaubhaft Reue gezeigt, hätte es unter Umständen doch noch eine weitere Bewährung gegeben. Rechtskraft hat das Urteil noch nicht, er hat seit vergangenem Donnerstag nun eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen. Richterin vergleicht Liebich mit einem aufmerksamkeitssüchtigen Kind

    Die Richterin wurde in der Urteilsbegründung sehr deutlich, so sagte sie u.a.:

    „Sie sind das beste Beispiel dafür, dass man in Deutschland bis zur Grenze der Unerträglichkeit seine Meinung sagen darf. Aber sie dürfen nicht beleidigen.“
    Quelle: MDR.de
    

    Weiter nannte sie Liebich laut MDR einen „Gratwanderer“, der „in manchen Fällen die Grenze des Rechts überschreite“. Politisch Andersdenkende könne man nicht überzeugen, indem man sie beleidige oder anschreie. Der letzte Vergleich hatte es schließlich in sich: Liebich sei wie ein Kind, das süchtig nach Aufmerksamkeit sei.

    Unter die Volksverhetzung fiel in diesem Prozess u.a. der Verkauf von Baselballschlägern mit dem Aufdruck „Abschiebehelfer“ sowie verbale Angriffe gegenüber Mitgliedern der „Omas gegen Rechts“. "