Ja, hast schon recht. Das mit dem Versteigern macht viel Sinn, weil es den meisten Autonarren wohl mehr weh tut als die vergleichsweise geringe Geldstrafe, mit dem Wohlstand des Fahrers mitskaliert und direkt dafür sorgt, dass der Fahrer nicht mehr weiter fahren kann, bis er sich ein neues Auto kauft.
Aber die Eintragung, insbesondere bei Mietwägen, macht sehr wenig Sinn. Dann mietet der sich einfach ein anderes Auto beim gleichen Vermieter.
Ja, hast schon recht. Das mit dem Versteigern macht viel Sinn, weil es den meisten Autonarren wohl mehr weh tut als die vergleichsweise geringe Geldstrafe, mit dem Wohlstand des Fahrers mitskaliert und direkt dafür sorgt, dass der Fahrer nicht mehr weiter fahren kann, bis er sich ein neues Auto kauft.
Aber die Eintragung, insbesondere bei Mietwägen, macht sehr wenig Sinn. Dann mietet der sich einfach ein anderes Auto beim gleichen Vermieter.
Wenn der Vermieter einmal die Kalamitäten mit der Eintragung hinter sich gebracht hat, wird er dir kein weiteres Auto mehr vermieten.
Möglich. Kommt drauf an, wie einfach oder schwer so eine Eintragung zu machen ist.
Die Zulassungsscheine von Mietautos schauen dann nach einer Weile wahrscheinlich aus wie ein Telefonbuch.
Die Eintragung macht Sinn, wenn es der Mazerati von Papa war. Oder der Ferrari vom Busenfreund.