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Aufgrund eines Hausfriedensbruches am Wochenende wegen lauter Musik suche ich eine/n Anwalt/in und habe schon ein Paar Antworten bekommen, allerdings bin ich kein Jurist und nicht in Deutschland geboren, so alles ist mir neu und verwirrend. Ich möchte vorbereitet sein und schätzen können, wie viel das ganze mir kostet.

Meine Fragen:

  • Ist das Ermittlungsverfahren das Strafverfahren?

  • Ist eine Anklage eine Anzeige?

  • Wenn ich ein Anhörungsschreiben von der Polizei bekomme, befinde ich mich im Strafverfahren. Korrekt?

  • Strafverfahren heißt unbedingt vor einem Richter erscheinen müssen. Korrekt?

  • Für das brauche ich unbedingt einen Anwalt / Anwaltin. Korrekt?

  • Das Strafverfahren endet mit dem Urteil schuldig / unschuldig. Bin ich schuldig, zahle ich die Geldstrafe. Bin ich aber nicht einverstanden mit dem Ergebnis dieser ersten Instanz kann ich Berufung gegen das Urteil einlegen (trying to translate ‘appeal the decision’, don’t know how much of a good job I did), aber das kostet mir mehr Geld und dann gehen wir, ich mit meinem Rechtsanwalt, zu der zweiten Instanz, korrekt?

  • Gibt es eine dritte Instanz? Und noch andere?

  • Ich bin der Mandant meines Vertreters. Korrekt?

  • Ich frage mich, wie sinnvoll es wäre, so schnell wie ich ein Anhörungsschreiben von der Polizei bekomme, sofort eine Anzeige wegen Ruhestörung gegen die Nachbarn zu erstatten. Gibt es wirklich sowas? Habt ihr das schon einmal gemacht? Kostet das mir was? Und wie beweise ich das?

Eure Antworten lese ich gerne auf Deutsch.

danke

  • Pleb@feddit.de
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    1 year ago

    Für die Verhandlung vor Gericht brauchst du einen Anwalt

    Es geht um Hausfriedensbruch. Wennn der Richter nicht gerade davon ausgeht, dass OP sich nicht selbst verteidigen kann, ist ein Anwalt erstmal kein muss. Ist zwar absolut zu empfehlen, aber halt keine Pflicht.

    • ratatosk@feddit.de
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      1 year ago

      Es ging um ein Strafverfahren, das gibt’s in Deutschland nicht ohne Verteidiger.

      • WheelchairArtist@lemmy.world
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        1 year ago

        Falsch, erst ab einem Verbrechen bekommst du eine Pflichtverteidigung, ansonsten kannst du auch alleine vor Gericht sitzen.