langer Post

Aufgrund eines Hausfriedensbruches am Wochenende wegen lauter Musik suche ich eine/n Anwalt/in und habe schon ein Paar Antworten bekommen, allerdings bin ich kein Jurist und nicht in Deutschland geboren, so alles ist mir neu und verwirrend. Ich möchte vorbereitet sein und schätzen können, wie viel das ganze mir kostet.

Meine Fragen:

  • Ist das Ermittlungsverfahren das Strafverfahren?

  • Ist eine Anklage eine Anzeige?

  • Wenn ich ein Anhörungsschreiben von der Polizei bekomme, befinde ich mich im Strafverfahren. Korrekt?

  • Strafverfahren heißt unbedingt vor einem Richter erscheinen müssen. Korrekt?

  • Für das brauche ich unbedingt einen Anwalt / Anwaltin. Korrekt?

  • Das Strafverfahren endet mit dem Urteil schuldig / unschuldig. Bin ich schuldig, zahle ich die Geldstrafe. Bin ich aber nicht einverstanden mit dem Ergebnis dieser ersten Instanz kann ich Berufung gegen das Urteil einlegen (trying to translate ‘appeal the decision’, don’t know how much of a good job I did), aber das kostet mir mehr Geld und dann gehen wir, ich mit meinem Rechtsanwalt, zu der zweiten Instanz, korrekt?

  • Gibt es eine dritte Instanz? Und noch andere?

  • Ich bin der Mandant meines Vertreters. Korrekt?

  • Ich frage mich, wie sinnvoll es wäre, so schnell wie ich ein Anhörungsschreiben von der Polizei bekomme, sofort eine Anzeige wegen Ruhestörung gegen die Nachbarn zu erstatten. Gibt es wirklich sowas? Habt ihr das schon einmal gemacht? Kostet das mir was? Und wie beweise ich das?

Eure Antworten lese ich gerne auf Deutsch.

danke

  • WheelchairArtist@lemmy.world
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    ·
    edit-2
    1 year ago

    Für die Verhandlung vor Gericht brauchst du einen Anwalt, dafür kannst du aber Geld vom Gericht bekommen. Wenn du für das Verfahren keinen hast oder findest, wird dir einer gestellt, den bezahlt das Gericht.

    Das trifft erst ab Verbrechen zu. Im einfachen Strafverfahren wird dir keine Verteidigung gestellt. Kannst du dir keinen Anwalt leisten hast du halt einfach Pech. Du kannst aber unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

    • ratatosk@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      ·
      1 year ago

      Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

      (StPO §140)

      Was bei jemandem, der die hiesigen Grundzüge der Rechtsprechung nicht kennt (ist im Falle des OP anzunehmen), durchaus ein Argument wäre.

      Wenn du in dieser Hinsicht fachkundig bist, erkläre mir das bitte genauer, ich lerne gern dazu. Aber bitte keine Infos aus zweiter Hand, derartige Sachverständige hätte ich genug.

      Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast du hier btw. immer, da du in dem Fall ein Recht auf einen Anwalt hast. Voraus gesetzt, du kannst dir keinen Anwalt leisten.