• Wirrvogel@feddit.de
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    1 year ago

    Nach einer Klage der Grünen stellte der bayerische Verfassungsgerichtshof im August 2020 fest, dass der Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes („Befugnisse für Aufgaben der Grenzkontrolle und Sicherung von Anlagen“) teilweise verfassungswidrig sei. Die Diskussion um die Verfassungskonformität liegt u. a. daran, dass keine Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 des Bundespolizeigesetzes mit dem Bundesinnenminister getroffen wurde, denn das hätte zur Folge gehabt, dass Bayern die Bundespolizei an der Grenze wieder komplett ersetzen hätte müssen, was u. a. dauerhaft einen erheblichen Personal- und Kostenaufwand nach sich gezogen hätte.

    In der Folge gibt es zwar eine als Bayerische Grenzpolizei benannte Struktur, sie verfügt jedoch nicht mehr über spezielle Befugnisse zur Kontrolle an den Grenzen. Als Aufgabe bleibt ihr nur noch die Schleierfahndung im weiteren Grenzgebiet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Grenzpolizei

    Was will der Merz jetzt nochmal gesamtdeutsch ausweiten? Eine bayerische Luftnummer, die sich gut anhört, aber nichts kosten darf und ausser Leute im Inland nerven auch keine Befugnisse hat?

    Können wir die Lacklieferungen an Politiker bitte einstellen, die haben alle schon genug davon gesoffen.

    • TeddyPolice@feddit.de
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      1 year ago

      Merz will nichts konkretes, sondern signalisiert Tugend an alle Deutschen die härtere Grenzkontrollen wollen um weniger Ausländer ins Land zu lassen.

      Dass das so nicht funktioniert ist auch ziemlich egal, denn da steht ja keine Notwendigkeit zum Handeln dahinter. Es geht nur darum, “Protestwähler” von der AfD zurück zu holen.