Justizminister Buschmann will stärker berücksichtigen, wenn Eltern sich nach der Trennung gemeinsam um Kinder kümmern.
Als Nichtbetroffener: ich hätte gedacht, dass bei Paaren, bei denen sich beide Elternteile um das/die Kind/er kümmern, sowieso Geldfragen untereinander geklärt werden, und dass das Gesetz eben bloß bei Fällen angewandt wird, wo das nicht klappt. Ist dem nicht so?
Wenn jetzt alles “flexibel” sein soll, wird doch bloß mehr Aufwand nötig um zu überprüfen, wie viel Prozent denn nun ein Elternteil beiträgt und es bietet mehr Schlupfwinkel um sich vor Zahlung zu drücken. “Ich leiste viel mehr für das Kind, das Gegenteil muss mir erst bewiesen werden. Bis dahin zahle ich halt erstmal wenig.”
Weiß da jemand, wie das momentan konkret ist?
Edit: widerspricht auch ein bisschen der Entbürokratisierung, die von der FDP doch so beworben wird. Aber wie gesagt, habe kein echtes Wissen dazu.
Edit 2: und wie will man bitte tatsächliche Leistung messen? Nur nach Zeit oder auch Aufwand? Das wird doch total schwammig.
Ich bin ein Betroffener (meine Tochter wohnt 500km von mir, ich sehe sie jedes 2. Wochenende), und ich muss dir recht geben. Das Familiengericht und damit das Gesetz mischt sich nur ein, wenn etwas geklärt werden muss. Das ist bei Trennungen, in dem beide Elternteile so viel zur Erziehung beitragen, vermutlich nicht der Fall - war es erstmal bei uns auch nicht. Allerdings kann sich das schnell ändern, gerade wenn Geld im Spiel ist. Die Rechtssprechung hier anzupassen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten, kann nur eine gute Sache sein. Auch wir - obwohl die Scheidung recht einvernehmlich ablief - hatten zwischenzeitlich aufgrund des Geldes Differenzen und die eigentlichen Abmachungen (50% Mama, 50% Papa) durch den Umzug meiner Ex über den Haufen geworfen.
Also ja, primär vermutlich für Paare mit Bedarf an Moderation, sekundär aber auch hilfreich für Paare, bei denen es zunächst gut aussah. Ich hoffe nur, dass durch eine fairere Unterhaltsgesetzgebung sich auch etwas an der realen Gesetzsprechung zu den Aufenthaltsregelungen gibt. Bei den meisten Fällen ist hier die gleichberechtigung zwischen Papa und Mama einfach nicht gewährleistet.
Zur Quantifizierung müssen dann eben die Tage, bei denen ein Kind vom jeweiligen Elternteil betreut wird, zu Rate gezogen werden. Zeit ist Verantwortung ist Leistung.
Fall ohne (klassisches) Prekariat oder “Erzeuger existiert nicht”: Eltern beide Student & getrennt. Keine weiteren nennenswerten Einkünfte. Person, bei der das Kind lebt beantragt Unterhaltsvorschuss.
Bis jetzt: Voller Satz wird von Amts wegen angerechnet, bevorschusst und als Schuld der anderen Person zugerechnet. Der ständige Aufenthaltsort ist dort, wo das Kindergeld hingeht. Und zwar unabhängig der anderen (realer Aufenthalt, Sachmittel) tatsächlichen Verhältnisse.
Nach vorgeschlagener Änderung: es kann(!) mal jemand genauer hinschauen. Evtl Sachmittel aufrechnen, bei (zb) 50/50 anders rechnen und beiden die Hälfte vom Vorschuss anrechnen etc pp.
Wohlgemerkt: alles obige ist erstmal ohne angenommen Streit möglich.
Bei echtem Streit isses dann eh wurscht. Vor Gericht und auf hoher See…
Bislang ist vor Gericht ja egal ob eine 60/40 Verteilung oder lediglich jedes zweite Wochenende ein paar Stunden Kontakt sind. Der Vater zahlt den vollen Satz. Es interessant auch niemanden ob er Kinderzimmer bereit hält oder Übernachtungen gar nicht vorgesehen sind.
Da gibt es durchaus Handlungsbedarf.
Buschmann hat manchmal gefühlt ganz gute Denkansätze. Bei diesem Thema können die Auswirkungen aber komplex sein (nicht nur Anspruch Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt, Erwerbspflicht, Steuern, Arbeitsrecht, Sozialrecht). Bin gespannt, wie das konkret umgesetzt werden soll.
Stimmt, die unterschin. konkrete Ausarbeitung wird sehr komplexe Auswirkungen auf viele Aspekte haben. Für eine Reform wird es jedoch langsam Zeit.
Insbesondere um (meist) Vätern, die diese Aufgabe auch übernehmen möchten es auch zu ermöglichen.