Geile Karten! Da sieht man direkt, an welchen Straßen baulich getrennte Radwege gebraucht werden! Viel leichter kann man es der Politik nicht machen, nur wissen wir alle dass da genau 0 passieren wird.
Und dann ist meine Erfahrung wohl glücklicherweise anders. Ich fahr allerdings auch sehr weit mittig in der Spur, das macht ja auch ganz klar einen Unterschied. Ich gucke dass ich so fahre, dass man mich entweder sehr eng schneiden muss oder die Gegenspur frei sein muss zum Überholen und eigentlich fährt jedes Auto langsam hinter mir bis auch ausreichend Platz gehalten wird. Die meisten Autofahrer fahren komplett auf die Gegenfahrbahn, also so dass sie mich auch überholen würden, wenn ich in einem Auto und nicht auf einem Rad sitzen würde.
Wobei die Zahlen vom Tagesspiegel von 2018 sind, wenn ich das richtig gelesen habe. Die Gesetzesnovelle, dass die 1,50 m innerorts konkret vorgeschrieben waren anstelle eines ungenauen Abstandes, ist von 2020. Meiner Erfahrung nach haben sich die Abstände beim überholt Werden da schon gebessert.
@Merion Wobei die Gesetzesnovelle auch 2020 nur die geltende Rechtslage ins Gesetz übernommen hat - vorher war das halt durch Gerichtsurteile entsprechend normiert.
Der Tagesspiegel hat das mal gemessen. Der Mindestabstand wurde in 7300 Fällen eingehalten, in 9400 Fällen nicht.
Geile Karten! Da sieht man direkt, an welchen Straßen baulich getrennte Radwege gebraucht werden! Viel leichter kann man es der Politik nicht machen, nur wissen wir alle dass da genau 0 passieren wird.
Und dann ist meine Erfahrung wohl glücklicherweise anders. Ich fahr allerdings auch sehr weit mittig in der Spur, das macht ja auch ganz klar einen Unterschied. Ich gucke dass ich so fahre, dass man mich entweder sehr eng schneiden muss oder die Gegenspur frei sein muss zum Überholen und eigentlich fährt jedes Auto langsam hinter mir bis auch ausreichend Platz gehalten wird. Die meisten Autofahrer fahren komplett auf die Gegenfahrbahn, also so dass sie mich auch überholen würden, wenn ich in einem Auto und nicht auf einem Rad sitzen würde.
Wobei die Zahlen vom Tagesspiegel von 2018 sind, wenn ich das richtig gelesen habe. Die Gesetzesnovelle, dass die 1,50 m innerorts konkret vorgeschrieben waren anstelle eines ungenauen Abstandes, ist von 2020. Meiner Erfahrung nach haben sich die Abstände beim überholt Werden da schon gebessert.
@Merion Wobei die Gesetzesnovelle auch 2020 nur die geltende Rechtslage ins Gesetz übernommen hat - vorher war das halt durch Gerichtsurteile entsprechend normiert.
Danke fürs Teilen!
Mich würde interessieren, wann dieser Datensatz publiziert wurde :) Aus der Seite werde ich dazu leider nicht schlau