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    1 year ago

    Das Gesetz verfolgt als Ziel eine möglichst umfassende Sanktionierung von Verbreitern von Kinderpornografie. Wohlgemerkt: der verbreitenden Personen, nicht des Materials! Es muss also im Sinne des Gesetzes sein, schon beim ersten Mal einen Verbreiter gerichtsfest dingfest zu machen. Dazu braucht es Beweissicherung.

    Wenn jetzt aber Verbreiter davon ausgehen können, dass niemand ihr Verbreiten sicherstellt, weil allein die Sicherung des Beweismaterials durch jeden außer die Verfolgungsbehörden schon strafbar ist, eröffnet das Verbreitern von Kinderpornografie gute Chancen, mehrfach ungeschoren davonzukommen.