Ich würde gerne verstehen, warum am Fahrrad nur Klingeln erlaubt sind. Damit kann ich höchstens Fußgänger oder andere Radfahrer warnen, aber einen Autofahrer mit der Klingel auf sich aufmerksam zu machen ist aussichtslos. Das hört der gar nicht. Gab es schon mal einen Versuch, Hupen für Fahrräder zu legalisieren?
Die Antwort ist so dumm wie blöd: Alles außer normalen Klingeln ist schlicht und einfach seit 1960 in der BRD verboten. Die eigentlich recht coolen Radlaufglocken sind sogar in der StVO explizit erwähnt. Die Begründung damals war
https://www.zarabel.de/blog/warum-das-rad-nur-vereinzelt-klingeln-darf/
Die unterschiedlichen Warnsignale nach Fahrzeug mögen zwar grundsätzlich nicht verkehrt sein, aber dadurch hat der Gesetzgeber dann eine Situation geschaffen, in der Leute in ihren schallgedämmten Limousinen mit Active Noise Cancelling und dicken Stereoanlagen die Warnsignale der Fahrräder halt absolut nicht mehr wahrnehmen können. Die Lärmbelästigung durch Fahrradklingeln sollte auch in den 1960ern nicht dramatisch gewesen sein, aber im Kern ist das halt die damalige gesetzgeberische Tätigkeit gegen schröckliche Kampfradler, die noch nachwirkt. Man kann sich den älteren 1960er Jahre Menschen mit Mantel und Hut richtig vorstellen, der von einem langhaarigen Jugendlichen angeklingelt wurde und der daraufhin seinem CDU-Abgeordneten schreibt.
Und wenn du dir jetzt eine schicke Radlaufglocke kaufen willst und auf die paar D-Mark Bußgeld dafür scheißt: Es gibt aktuell nur ein Neumodell auf dem Markt und das ist anscheinend absoluter Kernschrott.
Danke für den Hintergrund! Da könnte gerne mal der ADFC aktiv werden.
Spektakulär. Ich würde mir sofort eine zulegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wenn ich ein ordentliches Modell in die Finger bekäme. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Gesetzgebung heutzutage noch bestand haben würde und falls doch, würde wohl die derzeitige Gestaltung von Hupen gekippt werden müssen, was für mich das ohnehin noch viel wünschenswertere Ziel wäre.