Mozilla hat sich die Datensammlerei von 25 Autoherstellern in deren Fahrzeugen genauer angesehen. Das Ergebnis ist - wenig verwunderlich - vernichtend schlecht. Auf dem letzten Platz findet sich Nissan wieder; VW ist aber nicht sonderlich besser.

  • muelltonne@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    12
    ·
    1 year ago

    Jetzt die wirklich interessante Frage: Kann man so ein Fahrzeug überhaupt legal in Deutschland betreiben? Denn wenn das Fahrzeug solche Daten sammelt, dann betrifft das ja auch alle Mitfahrer. Der Halter bzw. Fahrer müsste dann eine entsprechende Zustimmung von allen Mitfahrern einholen und die auch dokumentieren. Spätestens da würde er aber gnadenlos in das Datenschutzprinzip der Datenminimierung krachen, das besagt, dass Datenerhebungen “dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein” müssen. Das wird aber selbst der betrunkenste Richter nicht durchgehen lassen, denn die Erfassung von “psychologischen Trends, Neigungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Intelligenz, Fähigkeiten und Eignungen” sind jetzt wirklich nicht nötig zur Beförderung von Passagieren.

    Und spätestens wenn das Fahrzeug eine Außenkamera hat, wird das ganze dann komplett unmöglich, da natürlich niemand ein Consent von Passanten zum erfassen von irgendwas nachweisen kann.

    • You@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      10
      ·
      1 year ago

      Bei Außenkameras fiel mir gleich Tesla ein. Neuere Modelle haben 8 Außenkameras und theoretisch kann man dort den sogenannten “Wächter-Modus” extra dazukaufen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat u.a. deshalb im letzten Jahr Tesla verklagt. Aus der Mitteilung des vzbv:

      „Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld."

      Wächter-Modus verstößt gegen Datenschutz

      Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passant:innen. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt. Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.

      „Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

      https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-verklagt-tesla