Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Halte ich für falsch. Opfer sollten das Recht haben von einer Person untersucht zu werden deren Geschlecht nicht mit dem des Täters übereinstimmt. Insbesondere bei männlichen Opfern die noch nicht volljährig sind ist ja z.B. oft auch ein männlicher Täter beteiligt.
Jeder sollte das recht haben, von einer Person untersucht zu werden, die er sich selbst aussuchen kann.
Grundsätzlich gebe ich dir recht wobei es halt deutlich schwieriger ist den Kliniken, Polizeidienststellen,… vorzuschreiben “für jedes mögliche Opfer müsst ihr jemand vorhalten der dessen unbekannten Anforderungen entspricht”.
Das Opfer soll selbst bestimmen, niemand muss irgendwen für irgendwas vorhalten.
Wie soll das denn funktionieren? Die entsprechenden Fachkräfte müssen am entsprechenden Ort schon vorhanden sein. Du kannst ja nicht das Opfer erst entscheiden lassen und dann wird angefangen einen Arzt oder einen Polizeibeamten frisch auszubilden.
DAS OPFER entscheidet welcher Arzt die Untersuchung durchführen soll. NICHT die Polizei. Is muss daher weder jemand vor Ort vorhanden sein, noch “AusGeBilDeT WerDen”
Damit das Opfer sich für einen Arzt entscheiden kann der die Untersuchung durchführt müssen mindestens zwei Ärzte vorhanden sein. Damit das Opfer sich für einen Polizisten entscheiden kann der den Fall aufnimmt müssen mindestens zwei Polizisten vorhanden sein.
Damit die Klinik und die Polizei hier Auswahl bieten muss der Gesetzgeber ihnen das vorschreiben. Dafür braucht es klare Vorgaben, wie z.B. “ein Arzt und eine Ärztin müssen in jeder Schicht vorhanden sein” oder “Polizisten die sexuelle Missbrauchsfälle aufnehmen müssen diese spezielle Fortbildung erhalten die Punkte x, y und z enthält”.
Es hilft dem Opfer nichts wenn der Gesetzgeber da sagt “Stellen sie sicher dass ein Arzt und ein Polizist vorhanden sind die dem Opfer genehm sind”, daraus lässt sich keine Handlung für die entsprechenden Stellen ableiten.
Hör gottverdammt bitte endlich mdeinem “vorHAndEn SeiN” auf. NEIN, müssen sie NICHT. Es ist VÖLLIG IRRELEVANT.
Das Opfer entscheidet, welcher Arzt untersuchen soll. Das kann IRGENDEIN VERDAMMTER ARZT sein! Der Hausarzt, ein Notfallarzt im Krankenhaus, der Frauenarzt, der Männerarzt, der Arzt zu dem die Eltern auch schon gegangen sind, oder eben auch der jeweils diensthabende Arzt bei der Polizei, wenn das Opfer es möchte.
Vorhanden sein muss der Arzt oder die Ärztin trotzdem, ob nun 2km weiter oder direkt da wo das ganze zuerst aufgenommen wird. Das bringt dem Opfer nichts wenn da dann (im Zweifelsfall abends wenn die Hausärzte alle schon zu haben) die Auswahl aus “männlicher Arzt um die 50 im städtischen Krankehaus” und “männlicher Frauenarzt um die 55 der gerade Notdienst hat” und “männlicher Arzt um die 45 im Kreiskrankenhaus” besteht.