“Dessen Kollege wollte ihn deshalb aufhalten und ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen. Er stellte sich mit seinem Rad quer zur Fahrbahn und rief laut “Stopp, Polizei!”. Der Autofahrer hielt kurz, fuhr aber dann wieder an und stieß mit der rechten Vorderseite des Autos gegen das Rad. Dieses stieß dadurch gegen das Knie des Beamten und verletzte ihn leicht. Der BMW-Fahrer fuhr einfach weiter.”
Autsch …
Dein Titel stimmt aber nicht ganz, wenn ich es richtig gelesen habe. Der Fahrer war nicht notwendigerweise während der Tat alkoholisiert. Auch wenn davon auszugehen ist. Das wurde erst beim Eintreffen bei dessen Zuhause festgestellt. Wie viel Zeit dazwischen lag, steht nicht im Beitrag.
Wo du recht hast, hast du recht. Straftat begehen, zu Hause volllaufen lassen und auf die Polizei warten - willkommen in München.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Begleitalkoholanalyse#Nachtrunkbehauptungen