Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Naja, auf dem Werksgelände greifen die Schilder ja auch nicht in den öffentlichen Straßenverkehr ein - während diese Schilder hier ja gerade dazu gedacht sind, das Verhalten von Autofahrern im öffentlichen Verkehrsraum zu beeinflussen.