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cake
Cake day: July 5th, 2023

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  • Hat hier eigentlich irgendjemand Beweise für die Behauptung mit den schlechteren Spreads? Soweit mir bekannt müssen Lang und Schwarz während der Xetra Zeiten mind. den Xetra Kurs bieten, siehe Referenzmarktprinzip.

    Klar, es könnte evtl. außerhalb dieser Zeiten zu Problemen kommen, wenn Nutzer durch überhöhte Spreads abgezockt werden, aber dagegen könnte man anders als mit einem totalen Verbot vorgehen. Außerdem würde ich als Nutzer schon gerne sehen, wie viel Provision Trade Republic für meine Order bekommt, auch das könnte man angehen. Aber ein komplettes Verbot scheint mir übertrieben.

    Die EU sollte man lieber andere Regulierungen durchsetzen, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu erhöhen. Aktuell ist ein Wertpapierübertrag immer noch teilweise langwierig (dauert Wochen oder Monate, obwohl BaFin eigentlich max. 3 Wochen vorschreibt, was ich persönlich schon zu lange finde) und fehleranfällig (kein Übertrag von Einstandskursen oder Steuern teilweise).


  • Geht uns eher darum, dass wir nicht zu viel bezahlen wollen, wenn der Marktwert aktuell eigentlich niedriger sein müsste.

    Im Zweifel müsst ihr eben ein neues Gutachten in Auftrag geben, oder den Weg über einen Makler gehen, der dann seine “Experten” Meinung dazu gibt. Rechner im Internet sind leider nicht verlässlich. @tryptaminev@feddit.de hat es schon sehr gut beschrieben. Im Worst Case ist der Verkäufer halt von eurem seiner Meinung nach zu niedrigen Angebot beleidigt und will gar nicht mehr verkaufen, aber so ist das eben nun mal. Der Sachwert spielt eben nun mal überhaupt keine Rolle, auch wenn der Verkäufer das vielleicht anders sieht. Der eigentliche Wert der Immobilie ist eben nur höchstens das, was jemand anderes bereit ist dafür zu bezahlen, auch genannt Marktwert. Klar kannst du versuchen über gestiegende Zinsen zu argumentieren oder noch andere Argumente anbringen, z.B. Zustand. Aber eigentlich müsst ihr euch nicht für eueren gebotenen Preis rechtfertigen, genau so wenig wie sich der Verkäufer für seinen Verkaufspreis rechtfertigen muss.