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Cake day: June 13th, 2023

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  • die Sache ist halt, dass du nicht so viel machen kannst, wenn du in irgendeinem Hinterhof von einer SA 2.0 erschossen wirst, weil du ein Regenbogenshirt getragen hast.
    Vielen Menschen ist gar nicht klar*, wie willkürlich die SS,SA, GESTAPO und Co damals gehandelt haben. Ganz abgesehen von den Schlägertruppen, welche auf offener Straße andere getötet haben.

    Es wäre schön, wenn es nicht passieren würde, aber ich rechne auf jeden Fall damit, dass die AFD, wenn sie an die Macht kommt und sich dort installieren kann, wieder zu Mord und Totschlag greift.
    Erst im kleinen, dann im großen Stil.

    * edit: schon lange vor dem Holocaust oder dem Angriffskriegen.











  • Pflichtanteile sind davon doch aber unberührt? Ggf. könnte der Vater versuchen bei einem Berliner Testament den Pflichtanteil sogar einklagen.
    Ansonsten könnten uneheliche/voreheliche Kinder des TS auch komplett ohne Erbe ausgehen.

    sein Testament gilt im Todesfall

    Die Formulierung finde ich unglücklich. Es ist nicht “sein” Testament, sondern das gemeinsame. Genau dieser Vorteil kann ja auch später mal zum massiven Nachteil werden. Es ist nicht dasTestament von der Partnerin des TS, sondern eine gemeinsame Willenserklärung von beiden zusammen. Dadurch gelten auch die gesetzlichen Regelungen, welche die Verwandten des TS betreffen, wenn die Partnerin stirbt. Sie kann ja nicht ohne weiteres nach dem Tod des TS ein neues Testament aufsetzen, da das vorhandene nicht mehr (ohne weiteres) aufgelöst wer den kann.

    Edit: Passend dazu: Die Partnerin wird nicht “Erbin”, sondern “Vorerbin”:
    https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/vorerbe.html