• Oliver@lemmy.ca
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    8
    ·
    edit-2
    1 year ago

    Die Frage, die sich mir da eher stellt: Müsste dann nicht zwangsläufig, analog zum Verbot des Kükenschredderns, sobald Alternativen vorhanden sind, die industrielle Tierhaltung zur Fleischproduktion verboten werden?

    Mir erschließt sich nicht, warum es nicht dazu kommen sollte. Tierschutzgesetz §1:

    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen

    Welcher vernünftige Grund soll für den Mord an Tieren zwecks Ernährung vorliegen, wenn Laborfleisch verfügbar ist? Dass es billiger ist? Tradition?

    • gajustempus@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      4
      ·
      1 year ago

      unsere Gesetze sind allesamt ein wenig dämlich diesbezüglich.

      Schau dir doch mal Elektrofahrzeuge an. Die Dinger machen per se so gut wie keinen Krach. Und im Immisionsschutzgesetz steht drin, dass Fahrzeuge nicht mehr Lärm machen dürfen, als technisch für ihren Betrieb zwingend notwendig. Dennoch werden weiterhin Verbrenner fröhlich zugelassen, obwohl für die persönliche, motorisierte Individualmobilität die fast geräuschlose Fortbewegung technisch absolut möglich wäre.

    • Spzi@lemmy.click
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      ·
      1 year ago

      Welcher vernünftige Grund soll für den Mord an Tieren zwecks Ernährung vorliegen

      Da findet sich bestimmt was. Und selbst wenn nicht, seit wann ist das eine rational geführte Industrie?

      Ich schlag mal “Das ist nicht das Gleiche” vor. Steak, Keule, Haxen.

      • Oliver@lemmy.ca
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        1 year ago

        Und selbst wenn nicht, seit wann ist das eine rational geführte Industrie?

        Auch wenn man es mitunter kaum noch glauben mag: Die steht im Zweifel nicht über dem Gesetz und hat das Kükenschreddern entsprechend auch nicht eingestellt, weil sie es falsch findet.