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    8 months ago

    Nach dem »Kontext und Zweck der Verwendung des Kreuzsymbols« identifiziere sich der Freistaat Bayern durch die Aufhängung von Kreuzen nicht mit christlichen Glaubenssätzen, teilte das Gericht mit. Vielmehr solle es »Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns« sein. Dass Kreuze im Eingangsbereich von Behörden angebracht würden, stehe der »Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg«.

    Bekannterweise will der Freistaat nach altrömischem Vorbild durch Androhen einer Kreuzigung Sklavenaufstände verhindern.