• 342345@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    0
    ·
    edit-2
    11 months ago

    Kennt sich jemand aus und weiß, wieso kirchliche Amtsträger nicht von der Staatsanwaltschaft belangt werden? Es gibt doch einen Geschädigten, der Anzeige stellen kann.

    • garden_boi@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      0
      ·
      edit-2
      11 months ago

      Das wird doch ellenlang im Artikel, um den es hier geht, erklärt. Ein Auszug:

      Und auch Johannes Norpoth betont, dass das Verfahren für Betroffene durchaus Vorteile hat. Es sei damit möglich, dass “unter der oft anzutreffenden, desaströsen Aktenlagen, aber auch der schweren Traumatisierung mit daraus resultierender Sprachlosigkeit von Betroffenen Zugang zu Leistungen ermöglicht wird.”

      Hans-Joachim Ihrenberger hätte vor einem staatlichen Gericht vermutlich wenig Chancen, die dort nötigen Beweise zu erbringen.

      Es geht also gerade darum, Betroffene zu unterstützen, die keine Erfolgsaussichten mehr vor einem staatlichen Gericht haben.

    • DrunkenPirate@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      0
      ·
      edit-2
      11 months ago

      Ich glaube, das hat was mit dem Kirchenrecht zu tun. Religionsgemeinschaften dürfen Streitigkeiten intern regeln. War aus der Erfahrung mit den Nazis in WW2 so geregelt worden. Im Detail kenne ich mich da aber nicht aus.

      Edit: Doch ein wenig anders und komplizierter. Kirchenrecht ist ein historisch gewachsenes Konstrukt. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht

      • 342345@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        0
        ·
        edit-2
        11 months ago

        Kirchenrecht scheint mir ein Satz von Regeln zu sein, der das Zusammenspiel der für Mitglieder dieser Vereinigung gilt. Also ein bisschen wie die Satzung eines Vereins.

        Das Staatsrecht sollte dem doch übergeordnet sein.

        • DrunkenPirate@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          0
          ·
          11 months ago

          Hast du den Artikel gelesen?

          Mitglieder des Klerus unterlagen außerdem einem privilegierten Gerichtsstand (privilegium fori); sie hatten also das Recht, dass alle sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht entschieden wurden, auch wenn ansonsten ein weltlichen Gericht für den Fall zuständig gewesen wäre.

          • 342345@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            0
            ·
            edit-2
            11 months ago

            Hast du den Artikel gelesen?

            Nein, überflogen. Deinen Wiki-Link ebenso. Das sah dort eben so aus, als sei Kirchenrecht ein organisationsinternes Regelwerk, welches das übergeordnete Staatsrecht nicht außer Kraft setzt.

            Offenbar aber doch.

            sie hatten also das Recht, dass alle sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht entschieden wurden, auch wenn ansonsten ein weltlichen Gericht für den Fall zuständig gewesen wäre.

            Sie dürfen sich das also aussuchen. Was zum…

            • Hillock@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              0
              ·
              edit-2
              11 months ago

              Das Kirchenrecht gibt es in dieser Form nicht mehr. Priester landen genauso vorm Staatsgericht wie jeder anderer auch. Ist egal ob es sich dabei um Sexuellen Msbrauch, Diebstahl, oder sonstige Straftaten handelt. Der Wikipedia Artikel beschreibt nur was Kirchenrecht war aber nicht die derzeitige rechtliche Lage.

              Der Grund warum so viele Fälle nicht strafrechtlich verfolgt werden ist weil die Straftat verjährt ist. Sexuller Misbrauch verjährt nach 30 Jahren. Der Herr der in diesem Fall misbraucht wurde ist 62 Jahre alt. Es wurde nicht erwähnt in welchen Alter er misbraucht wurde, aber ich nehme an es er wurde nicht in seinen 30igern oder später.

              Das ist was die UKA aufarbeitet.

              Aber wenn ein Prieser irgendjemanden heute sexuell misbrachen würde, und das Opfer auch Anzeige erstattet würde der Priester sehr wohl vorm Gericht landen und falls gültig auch im Gefängiss landen. Leider hat die Kirche noch immer sehr straken Einfluss auf die Gesellschaft und deswegen erstatten viele Opfer oder die Familie des Opfers keine Anzeige. Dann wird das halt nur intern in der Kirche geregelt.

              https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-02/katholische-kirche-kindesmissbrauch-priester-verurteilung-haftstrafe Hier ein Beispiel von nem Priester der ins Gefängniss geschickt wurde.