• tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    0
    ·
    7 months ago

    § 17 StAG

    (1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren

    […]

    1. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),

    Also deutschen Staatsangehörigen ist es explizit verboten, in ausländische Streitkräfte einzutreten. Aber Ausländer sollen in deutschen Streitkräften eintreten können? Die Doppelmoral stinkt mal wieder bis zum Himmel. Wer bereit ist in der Bundeswehr zu kämpfen, muss auch die Staatsbürgerschaft bekommen. Dabei darf aber niemals ein Konstrukt geschaffen werden, indem Menschen dazu gedrängt werden, ihr Leben im Militär zu riskieren, weil ihnen sonst der Weg zur Staatsbürgerschaft verwehrt ist.