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      6 months ago

      Die bayerische Landesregierung hat zum 1. April für Schulen, Hochschulen und Behörden ein sogenanntes „Gender-Verbot“ erlassen. Das Gendern mit Sonderzeichen ist für Staatsbedienstete dann ausdrücklich untersagt.

      Das Binnen-I scheint ja auch nicht betroffen zu sein; können LehrerInnen also problemlos machen.

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          6 months ago

          Hm, der Artikel erwähnt davor auch nochmal explizit Sonderzeichen., da widersprechen sie sich dann ja selbst.
          Hab mal versucht den konkreten Text nachzulesen aber nicht gefunden.

          Laut Staatsregierung sind aber wohl tatsächlich nur Sonderzeichen betroffen:

          1. Bayern beschließt Verbot der Gendersprache / Ministerrat ändert Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig.

          https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-maerz-2024/

    • kwomp2@sh.itjust.works
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      6 months ago

      Ja! Auf eine extrem sperrige Ausweichformulierung einigen und die immer einsetzen bis das Verbot wegfällt.

      Z.B. “Schülerinnen und Schüler und alle diee sich keinem binären sozialen Geschlecht zuordnen und auf diese Schule gehen und selbstverständlich ebenso dazu gehören”