Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
@derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 “Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.”
Im Begründungsteil heißt es dazu noch: “Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …” (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).