Die Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren leicht auf 40,0 Stunden zurückgegangen. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Wochenarbeitszeit hingegen gestiegen.
Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden kann überschritten werden, wenn sie im Schnitt (über sechs Monate) ausgeglichen wird auf 8 h pro Werktag - wobei Samstag als Werktag gilt. 6*8h = 48h pro Woche ist also im Schnitt zulässig, auch wenn man tatsächlich fünf Tage die Woche arbeitet.
wenn sie im Schnitt (über sechs Monate) ausgeglichen wird auf 8 h pro Werktag
Was bei Arbeitern mit 5 Tage Woche doch bedeutet, dass sie langfristig im Schnitt auf 40 h kommen müssen.
Für jede Stunde, die die 8h überschreitet bekommst du ja eine Stunde “Urlaub”, die du wieder von einer späteren 40h Woche abziehen musst.
Für die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Obergrenze, aber doch nicht für den Ausgleich der Stunden, wenn in meinem Vertrag eine 40h Woche steht.
Die 48h bedeuten ja, dass man mit einer 5-Tage-Woche maximal 4x10 +1x8 h pro Woche arbeiten kann.
Würde der Samstag zum Ausgleich mit rein gerechnet wäre man immer bei 48/6 = 8h pro Tag. Dann müsste das nie ausgeglichen werden.
Für die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Obergrenze, aber doch nicht für den Ausgleich der Stunden, wenn in meinem Vertrag eine 40h Woche steht.
Wir reden hier ja auch über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit. Dass die meisten Verträge zum Glück darunter liegen ändert ja nix an der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Und die ist (kurz gefasst) 10h pro Tag, 48h pro Woche.
Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden kann überschritten werden, wenn sie im Schnitt (über sechs Monate) ausgeglichen wird auf 8 h pro Werktag - wobei Samstag als Werktag gilt. 6*8h = 48h pro Woche ist also im Schnitt zulässig, auch wenn man tatsächlich fünf Tage die Woche arbeitet.
https://efarbeitsrecht.net/taegliche-hoechstarbeitszeit/
edit: lol downvotes
Was bei Arbeitern mit 5 Tage Woche doch bedeutet, dass sie langfristig im Schnitt auf 40 h kommen müssen.
Für jede Stunde, die die 8h überschreitet bekommst du ja eine Stunde “Urlaub”, die du wieder von einer späteren 40h Woche abziehen musst.
Nein, es wird für die Berechnung der Grenze immer von einer 6-Tage-Woche ausgegangen.
Für die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Obergrenze, aber doch nicht für den Ausgleich der Stunden, wenn in meinem Vertrag eine 40h Woche steht.
Die 48h bedeuten ja, dass man mit einer 5-Tage-Woche maximal 4x10 +1x8 h pro Woche arbeiten kann.
Würde der Samstag zum Ausgleich mit rein gerechnet wäre man immer bei 48/6 = 8h pro Tag. Dann müsste das nie ausgeglichen werden.
Wir reden hier ja auch über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit. Dass die meisten Verträge zum Glück darunter liegen ändert ja nix an der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Und die ist (kurz gefasst) 10h pro Tag, 48h pro Woche.