Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Wenn… die so schnell wie möglich stattfinden müsste? Zur Spurensicherung? Da willst du warten bis das Opfer – immer noch frisch traumatisiert! – in der Lage ist, wer-weiß-wie-viele Kilometer in die nächste größere Stadt zu reisen um das da zu machen?
Entweder du bist naiv und hast das einfach nicht durchdacht, oder du hast Interesse daran, dass mögliche Beweise nicht rechtzeitig gesammelt werden können. Hoffentlich nur ersteres.