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    1 year ago

    In Italien gibt es wohl 2 Dokumentes. Eine Art Geburtenschein, der hauptsächlich bestätigt das die Prozedur durchgeführt wurde und die Geburtsurkunde, in der Eltern stehen. Letzteres ist für die meisten Amtsgänge relevant. Darin sind aber die erziehenden Eltern vermerkt und nicht die leiblichen. Der Schritt gleichgeschlechtliche Paare zu streichen ist schon ein klares Signal, dass gleichgeschlechtliche Paare mit Kind keine “richtige” Famlie sind. In Deutschland müssen übrigens auch nicht die leiblichen Eltern in der Geburtsurkunde vermerkt sein.

      • Ooops@kbin.social
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        1 year ago

        Ja, laut von der neuen Regierung verabschiedetem Gesetz ist das jetzt so…

        • SickPanda@lemmy.world
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          1 year ago

          Das stimmt nicht, es gibt kein neues Gesetz. Melonis Vorgänger Giordani wollte die Begriffe “Mutter” und “Vater” auf den Geburtsurkunden abschaffen, das hat er aber nicht.

          • Ooops@kbin.social
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            1 year ago

            Die rückwirkend durchgeführten Streichungen waren also die Reaktion darauf, dass der Eintrag sowieso illegal war? Das klingt irgendwie absurd.

            • SickPanda@lemmy.world
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              1 year ago

              Absurd ist eher dass man versucht hat die Begriffe “Vater” und “Mutter” aus einem Dokument zu streichen das die leiblichen Eltern aufführt.

              Aber hey, sich nur eine Seite der Medaille anschauen halt leichter. Machen sowohl rechte als auch linke

              • Ooops@kbin.social
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                1 year ago

                Warum willst du hartnäckig die Realität verweigern, dass in Italien faktisch existierende Dokumente mit zwei eingtragenen Müttern nachträglich für ungültig erklärt und geändert wurden?