Im Bundeskabinett geht es heute auch um das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags für trans und nicht-binäre Menschen erleichtern. Betroffene sehen den Gesetzentwurf als historisch an.
Im Bundeskabinett geht es heute auch um das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags für trans und nicht-binäre Menschen erleichtern. Betroffene sehen den Gesetzentwurf als historisch an.
Muss zugeben das mir nicht klar welche huerden es da aktuell noch gibt. Die änderungen klingen durchaus sinnvoll fuer die betroffenen, in jedem Fall ist das aktuelle Verfahren ja mal abzuschaffen.
Fragen zur masturbation bei aenderung des Vornamens ist jedenfalls mal fürchterlich erniedrigend.
Mir scheint viel Kritik an dem Gesetz auch wirklich weit hergeholt.
Die Fragen zu nicht wieder revidierbaren Eingriffen sind überhaupt nicht Gegenstand des Gesetzes. Die Sorgen um biologische Männer, die in Schutzräume von biologischen (oder identifizierten) Frauen eindringen, müssen in der Praxis gelöst werden.
Und die Kritik der CDU daran, dass bei Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten das Familiengericht entscheidet, ist albern. Das ist der normale Gang, wenn Eltern sich bei der Ausübung der elterlichen Sorge uneinig sind. Das wurde beispielsweise sehr relevant, als es um die Corona-Impfungen ging.
Die meisten dieser Theorien zu Schutzräumen sind ja ohnehin irgendwie Terf-Propaganda. Auf Frauentoiletten sieht man gar nichts, außer dem Händewaschen. Frauenhäuser treffen sowieso eine individuelle Auswahl, wer rein darf und wer nicht (gibt ja wohl auch Frauen, die vor ihren lesbischen Partnerinnen fliehen). Bleibt die Sauna, wo es aber meist auch eine gemischte Sauna gibt.
Ja. Ich halte die praktische Relevanz auch für gering.
Und derjenige der sich in Schutzräume von Frauen “mogeln will” macht das auch so und rennt nicht erst zum Amt.
Die konkreten Hürden werden im Artikel noch erwähnt. Als Problem werden die doppelten Gutachten, die hohen Kosten und vorallem der Gerichtstermin angesehen