Im Bundeskabinett geht es heute auch um das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags für trans und nicht-binäre Menschen erleichtern. Betroffene sehen den Gesetzentwurf als historisch an.
Muss zugeben das mir nicht klar welche huerden es da aktuell noch gibt. Die änderungen klingen durchaus sinnvoll fuer die betroffenen, in jedem Fall ist das aktuelle Verfahren ja mal abzuschaffen.
Fragen zur masturbation bei aenderung des Vornamens ist jedenfalls mal fürchterlich erniedrigend.
auch um das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags für trans und nicht-binäre Menschen erleichtern. Betroffene sehen den Gesetzentwurf als historisch an. Von Nadine Bader.
Mir scheint viel Kritik an dem Gesetz auch wirklich weit hergeholt.
Die Fragen zu nicht wieder revidierbaren Eingriffen sind überhaupt nicht Gegenstand des Gesetzes. Die Sorgen um biologische Männer, die in Schutzräume von biologischen (oder identifizierten) Frauen eindringen, müssen in der Praxis gelöst werden.
Und die Kritik der CDU daran, dass bei Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten das Familiengericht entscheidet, ist albern. Das ist der normale Gang, wenn Eltern sich bei der Ausübung der elterlichen Sorge uneinig sind. Das wurde beispielsweise sehr relevant, als es um die Corona-Impfungen ging.
Die Sorgen um biologische Männer, die in Schutzräume von biologischen (oder identifizierten) Frauen eindringen, müssen in der Praxis gelöst werden.
Die meisten dieser Theorien zu Schutzräumen sind ja ohnehin irgendwie Terf-Propaganda. Auf Frauentoiletten sieht man gar nichts, außer dem Händewaschen. Frauenhäuser treffen sowieso eine individuelle Auswahl, wer rein darf und wer nicht (gibt ja wohl auch Frauen, die vor ihren lesbischen Partnerinnen fliehen). Bleibt die Sauna, wo es aber meist auch eine gemischte Sauna gibt.
Und derjenige der sich in Schutzräume von Frauen “mogeln will” macht das auch so und rennt nicht erst zum Amt.
Ja. Ich halte die praktische Relevanz auch für gering.
Die konkreten Hürden werden im Artikel noch erwähnt. Als Problem werden die doppelten Gutachten, die hohen Kosten und vorallem der Gerichtstermin angesehen
Sehr gut, Zeit wird es!
(Repost vom anderen Thread): Ein bisschen abstrakter stellt sich mir bei dem Thema die Frage wieso eine Persönlichkeitseigenschaft die 100% subjektiv ist (also auch nicht von anderen bestimmbar) überhaupt dokumentiert werden sollte.
Bürokratische Antwort: Es gibt Gesetze die nach Geschlecht unterscheiden, diese abzuschaffen oder zu ändern (z.B. GG 12a) ist aufgrund momentaner Mehrheitsverhältnis vermutlich unmöglich. Außerdem ist das Geschlechtsfeld auf dem Reisepass vorgeschrieben, und da gibt es nur M und F.
Ja das ist schon klar dass das zu unserer jetzigen Gesetzeslage noch so gehandhabt werden muss, aber es bleibt spannend wie das in Zukunft aussieht. Die Idee dass man recht leicht seinen offiziellen Geschlechtseintrag ändern kann steht ja irgendwie in Konflikt mit der Idee dass bestimmte Geschlechter (sprich Frauen) besonders gefördert werden sollen. Oder anders ausgedrückt, es stehen im Raum die Idee von Geschlecht als subjektives Empfinden, und die Idee von Geschlecht als objektive “materielle” Tatsache.
es gibt auch die Option für ein “X” im Reisepass, die meisten mit dem in Deutschland offiziell existierenden Geschlecht divers entscheiden sich aber trotzdem für “M” oder “F”, da ein Reisepass ja üblicherweise zum Reisen in andere Staaten genutzt wird, und lang nicht alle Staaten das so locker sehen…
Und wann soll das zur Abstimmung kommen und dann in Kraft treten?